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IWB Nr. 19 vom Seite 931

EU-Kommission fordert Großbritannien zur Durchführung des EuGH-Urteils in der Rs. Marks & Spencer auf

Die EU-Kommission hat das Vereinigte Königreich förmlich aufgefordert, das EuGH-Urteil in der Rs. Marks & Spencer über grenzüberschreitenden Verlustausgleich ordnungsgemäß durchzuführen. Dies geht aus der am veröffentlichten Pressemitteilung (IP/08/1365) hervor. Mit den Rechtsvorschriften zur Durchführung des Marks & Spencer-Urteils verknüpft das Vereinigte Königreich die grenzüberschreitende konzerninterne Verlustverrechnung mit Voraussetzungen, die es den Stpfl. praktisch unmöglich machen, in den Genuss der Steuererleichterung zu gelangen. Nach Auffassung der Kommission wird damit gegen den EG-Vertrag verstoßen. Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer „mit Gründen versehenen Stellungnahme” nach Art. 226 EG-Vertrag. Erhält die Kommission vom Vereinigten Königreich innerhalb von zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort, behält sie sich vor, diese Fälle vor den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zu bringen.

In seinem Urteil zu der Rs. Marks & Spencer (; s. NWB ZAAAB-73293) urteilte der Gerichtshof, dass das im Vereinigten Königreich geltende Verbot des grenzüberschreiten...