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FG Hamburg 30.11.2007 6 K 125/05, NWB direkt 41/2008 S. 6

Zur künstlerischen Tätigkeit eines Film-Editors

Die Arbeiten eines Film-Editors können eine eigenschöpferische Leistung darstellen und eine künstlerische Gestaltungshöhe erreichen. Unschädlich ist insofern, dass der Film-Editor erst in der Postproduktion nach der originären Arbeit von Regie und Kameraführung tätig wird.