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Schuldzinsen für Darlehen zur Auszahlung von Pflichtteilsberechtigten
Belastungen des Nachlasses mit Vermächtnis-, Pflichtteils- und Erbersatzansprüchen führen nicht zu Anschaffungskosten des Erben für die Wirtschaftsgüter des Nachlasses. Selbst wenn die Darlehensaufnahme erfolgt, um die Zwangsvollstreckung des Vermächtnis- oder Pflichtteilsberechtigten abzuwenden und die Grundstücke für die Vermietung zu erhalten, führt das nicht dazu, dass die anfallenden Schuldzinsen Werbungskosten darstellen.