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Handlungsoptionen zum Solidaritätszuschlag
Das NWB TAAAC-76085 die Verfassungsbeschwerde betreffend das Solidaritätszuschlagsgesetz 1995 ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen und damit die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlagsgesetzes 1995 bestätigt (vgl. hierzu Nebe, Beratung aktuell 18/2008). Inzwischen hat der Bund der Steuerzahler erneut eine Musterklage eingereicht, diesmal gegen den Solidaritätszuschlag für den Veranlagungszeitraum 2007. Diese Musterklage hat sich zeitlich mit der Allgemeinverfügung des überschnitten.
1. Solidaritätszuschlagsgesetz 1995
Das BMF hat mit Allgemeinverfügung v. (BStBl 2008 I S. 746) alle bis zum anhängigen und zulässigen Einsprüche gegen die Festsetzungen des Solidaritätszuschlags zurückgewiesen, wenn mit den Einsprüchen geltend gemacht wurde, dass das Solidaritätszuschlagsgesetz 1995 verfassungswidrig ist. Die von dieser Allgemeinverfügung betroffenen Steuerpflichtigen haben die Möglichkeit, binnen Jahresfrist Klage gegen diese Allgemeinverfügung zu erheben. Da die Allgemeinverfügung am im Bundessteuerblatt veröffentlicht wurde, endet die Frist zum Einreichen der Klage am um 24 Uhr. Bei einer Klage vor dem Finanzgericht ist ein Gerichtskostenvorschuss von 220 € fällig. Gegen die Allgem...