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Umweltrechtliche Nachrüstungsverpflichtungen
I. Teilbereiche des Umweltschutzes
Seit knapp 20 Jahren hat die Umweltthematik auf breiter Front auch die deutsche Bilanzrechtsszene ereilt, d. h. insbesondere den BFH und dessen Kommentatoren beschäftigt. Die Umwelt und deren Schutz sind begriffsinhaltlich weit gestreckt. Für Bilanzierungszwecke kann wie folgt differenziert werden:
Verpflichtungen aus Boden- oder Gewässerverunreinigungen u. Ä., die auf einer früheren oder aktuellen Produktionstätigkeit beruhen.
Rückbauverpflichtungen für Kraftwerke, Funkmasten etc.
Rücknahmeverpflichtung von Altgeräten, z. B. Elektroschrott und Altfahrzeuge, Batterien.
Wiederherstellungsverpflichtung nach Bodenschatzausbeute, also Rekultivierung und Bohrlochverfüllung.
Umrüstungen und Anpassungen von Produktionsanlagen.
Das letztgenannte Thema soll in diesem Beitrag besondere Beachtung finden.S. 348
II. Die BFH-Rechtsprechung …
1. … zum Umweltschutz allgemein
Ausgangspunkt der einschlägigen BFH-Rechtsprechung und auch der variantenreichen Diskussion im Schrifttum zu den umweltbedingten Rückstellungen ist ein BFH-Urteil zur Altlastenbeseitigung eines giftstoffverseuchten Grundstücks (der ersten der oben genannten Katego...