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FG Köln Urteil v. - 6 K 2707/03 EFG 2008 S. 1829 Nr. 22

Gesetze: UStG § 4 Nr. 22 Buchts. b) AO § 52 Abs. 2 Nr. 2RL 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m) UStG § 12 Abs. 2UStG § 4 Nr. 12

Umsatzsteuer:

Umsätze eines gemeinnützigen Reitervereins aus Pferde-Einstellungsverträgen

Leitsatz

Die Umsätze eines gemeinnützigen Reitervereins aus der Einstellung der Pferde seiner Mitglieder (Boxenvermietung, Futterverkauf, Hängeplatzvermietung und Hallennutzung) sind steuerpflichtig und unterliegen dem Regelsteuersatz.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 1829 Nr. 22
UStB 2009 S. 7 Nr. 1
GAAAC-92071

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