1.Der Abzug von Aufwendungen für Sortkleidung und -ausstattung setzt bei einem angestellten Sportlehrer grds. deren Einsatz
im Unterricht voraus. Wird nicht nachgewiesen, dass vom Stpfl. angeschaffte Skier zeitnah im Unterricht oder in einer Sportfreizeit
mit Schülern zum Einsatz kommen, scheidet eine steuerliche Berücksichtigung aus.
2. Nimmt ein Französischlehrer in den Schulferien an einem Sprachkurs in Frankreich teil, können die entstandenen Kosten nur
dann als Werbungskosten abgezogen werden, wenn ein Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit zu erkennen ist; das Programm
muss auf die Tätigkeit des Lehrers an einem Gymnasium zugeschnitten sein und darf nicht eine Vielzahl von Elementen allgemein-touristischer
Art enthalten. Überdies war im Urteilsfall der Teilnehmerkreis nicht homogen begrenzt, sondern offen für alle Sprach- und
Frankreichinteressierten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 40/2008 S. 3737 CAAAC-92055
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