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Gewerblicher Grundstückshandel
Nachhaltigkeit, private Vermögensverwaltung und Einkünftezurechnung
Die Fallstudie arbeitet die beim gewerblichen Grundstückshandel besonders relevanten Tatbestandsmerkmale der Nachhaltigkeit und der fehlenden privaten Vermögensverwaltung anhand praxisnaher und prägnanter Fallbeispiele unter Berücksichtigung der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung heraus.
I. Einleitung
Der Handel mit Grundstücken stellt gem. § 15 Abs. 2 EStG einen Gewerbebetrieb dar, wenn er selbständig, nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht unternommen wird. Dabei muss er sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellen und darf weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit oder als Vermögensverwaltung anzusehen sein. Nach § 14 Satz 3 AO liegt eine Vermögensverwaltung i. d. R. vor, wenn Vermögen genutzt, z. B. Kapitalvermögen verzinslich angelegt oder unbewegliches Vermögen vermietet oder verpachtet wird. Die Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel ist auf Grund seiner Bedeutung Gegenstand des .
Als Indiz für das Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels gilt die Überschreitung ...