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SteuerStud Nr. 10 vom Seite 470

Die steuerliche Förderung der Riester-Rente

von Dipl.-Finanzwirt (FH) Gerhard Gunsenheimer, Bamberg

Durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Anlagevermögens wurde die einkommensteuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge ab dem um die sog. Riester-Rente erweitert und zwischenzeitlich mehrmals verbessert; beispielsweise im Jahr 2007 durch die Erhöhung der Kinderzulage für nach dem geborene Kinder von 185 € auf 300 € oder jüngst durch die Einführung eines Berufseinsteiger-Bonusses, demzufolge Zulageberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, einmalig eine um 200 € erhöhte Grundzulage erhalten können. Die Förderung erfolgt durch eine Zulage bzw. über den Sonderausgabenabzug. Die Riester-Rente gibt es als Banksparpläne, Fondssparpläne und als Rentenversicherung. Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitteilte, wurden im zweiten Quartal 2008 ca. eine halbe Million neue Verträge für die zusätzliche Altersvorsorge abgeschlossen, so dass die Gesamtzahl der Riester-Verträge mittlerweile mehr als 11,5 Millionen beträgt.

I. Überblick über die steuerliche Förderung

Die Riester-Rente gibt es als Banksparpläne, Fondssparpläne und als Rentenversicherung....