Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerfreie Zuschläge nach § 3b EStG
Die Steuerfreiheit nach § 3b EStG setzt voraus, dass tatsächlich Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit geleistet wird. Eine Steuerfreiheit von Zuschlägen ist auch dann nicht gegeben, wenn eine tatsächliche Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit nicht geleistet wird, weil § 8 Abs. 1 MuSchG dem entgegensteht.