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Unfähigkeit eines behinderten Kindes zum Selbstunterhalt
Anspruch auf Kindergeld eines Kindes i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG besteht nur dann, wenn neben der Behinderung des Kindes auch die durch die Behinderung bedingte Unfähigkeit zum Selbstunterhalt bereits vor Vollendung des 27. Lebensjahres (des 25. Lebensjahres ab ) eingetreten ist.