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FG Sachsen-Anhalt 09.07.2008 4 V 1114/07, NWB direkt 40/2008 S. 7

Beitragsbemessungsgrenze (West) maßgeblich für Öffnungsklausel

Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass die Prüfung, ob eine Rente der Öffnungsklausel des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG unterfällt, weil sie auf Beiträgen beruht, die innerhalb von mindestens zehn Jahren oberhalb des Betrags des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden, anhand der Beitragsbemessungsgrenze (West) vorzunehmen ist. Diese Regelung benachteiligt solche Rentner nicht unangemessen, deren Rente auf freiwilligen Beiträgen beruht, die in mehr als zehn Jahren oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung der ehemaligen DDR gezahlt wurden.