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Körperschaftsteuer | Verdeckte Gewinnausschüttung bei Überlassung einer Geschäftsidee?
Übersteigen Gehaltszahlungen an einen Gesellschafter-Geschäftsführer den nach dem internen und externen Betriebsvergleich angemessenen Betrag, liegt laut insoweit eine verdeckte Gewinnausschüttung auch dann vor, wenn das Finanzamt in den Vorjahren von einer Angemessenheitsprüfung abgesehen hat, weil es sich an eine Einigung im Rahmen einer Vor-Betriebsprüfung gebunden sah. Überlässt ein Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH eine Geschäftsidee, die die Grundlage des Unternehmens der GmbH darstellt und die zu ihrer Gründung führte, stellen Vergütungen hierfür verdeckte Gewinnausschüttungen dar, wenn die Geschäftsidee im Zeitpunkt der Gründung der GmbH noch nicht konkretisiert war. Bei einer bloßen Geschäftsidee ...