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Leasingsonderzahlung als Werbungskosten
Bei Leasingsonderzahlungen für einen Pkw, der für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie Dienstreisen genutzt wird, sind die Werbungskosten auf die Entfernungspauschale bzw. die Kilometerpauschale begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn die Sonderzahlung im VZ vor der erstmaligen Nutzung des Fahrzeugs gezahlt wird. Vorweggenommene Werbungskosten unterliegen denselben Abzugsbeschränkungen wie „laufende” Werbungskosten.