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Grundbesitzbewertung: Ermittlung der üblichen Miete
Optionen und aktuelle Praxisprobleme – Ausblick auf das ErbStRG
Wird ein Bewertungsobjekt vom Eigentümer selbst genutzt, stellt sich im Rahmen der Grundbesitzbewertung regelmäßig die Frage, ob und wie eine übliche Miete für diese wirtschaftliche Einheit ermittelt werden kann. In der Praxis führt die Beantwortung dieser Frage häufig zu Streitigkeiten zwischen der Verwaltung und den Stpfl. Dies gilt umso mehr, wenn es sich um hochwertige Gewerbeobjekte handelt, die für die speziellen Anforderungen eines bestimmten Betriebs errichtet wurden. Der BFH hat zudem durch sein Urteil v. - II R 68/06 NWB TAAAC-78846 den Ermittlungsrahmen der Finanzverwaltung nochmals weiter eingeengt, wie der nachfolgende Beitrag erläutern wird.
I. Grundlagen
Nach der dem a. a. O., zugrunde liegenden und bis zum geltenden Rechtslage, war gem. § 146 Abs. 2 Satz 1 BewG für Zwecke der Grundbesitzbewertung grundsätzlich für das zu bewertende Grundstück die im Durchschnitt der letzten drei Jahre erzielte Jahresmiete für die Wertermittlung heranzuziehen. Wurde ein Grundstück oder Teile hiervon jedoch vom Eigentümer oder dessen Familie selbst genutzt, anderen unentgeltlich überlassen oder an Angehörige (§ 15 AO) bzw. an Arbeitnehmer des Eigentümers vermietet, ...