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Gesetzentwurf zur Einführung von Dokumentationsvorschriften für Verrechnungspreise in Frankreich
Seit Jahren ist zu beobachten, dass immer mehr Staaten Dokumentationsvorschriften für Verrechnungspreise einführen. Nunmehr will sich auch Frankreich dieser Entwicklung anschließen und hat am einen ersten Gesetzentwurf zur Einführung von Dokumentationsvorschriften veröffentlicht. Danach sollen die neuen Regelungen für alle Steuerjahre gelten, die am oder später beginnen. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Ende 2008 abgeschlossen sein. Der nachfolgende Beitrag gibt eine Übersicht über den Inhalt der geplanten Vorschriften.
I. Hintergrund
Zwar enthält das französische Recht bislang keine allgemeingültigen Dokumentationsvorschriften für Verrechnungspreise, jedoch hat der Steuerpflichtige in Frankreich seine Buchungsposten, Rechnungen, Zahlungsbelege und andere Unterlagen zu begründen und zu rechtfertigen. Darüber hinaus können die französischen Finanzbehörden im Rahmen einer Betriebsprüfung verrechnungspreisspezifische Informationen vom Steuerpflichtigen anfordern, wenn Indizien dafür vorliegen, dass über Transaktionen mit verbundenen Unternehmen Gewinne ins Ausland transferiert worden sind (vgl. Art. L13B des Französischen Steuerverf...