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BFH 04.06.2008 I R 62/06, StuB 18/2008 S. 725

Einkommensteuer | Kein Schachtelprivileg für Gewinnanteile aus einer typisch stillen Beteiligung aus Luxemburg

Einkünfte aus typisch stillen Beteiligungen werden nach Abschn. 11 Satz 2 des Schlussprotokolls zu Art. 5, 7 und 13 DBA-Luxemburg als Dividenden (Art. 13 DBA-Luxemburg) behandelt. Unbeschadet dessen werden die Einkünfte einer in Deutschland ansässigen GmbH aus der typisch stillen Beteiligung an einer Luxemburger Kapitalgesellschaft nicht nach Art. 20 Abs. 2 Satz 3 DBA-Luxemburg von der Bemessungsgrundlage für die deutsche Steuer ausgenommen (Bezug: § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG; Art. 13, Art. 14, Art. 20 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 DBA-Luxemburg; Abschn. 11 Satz 2 Schlussprotokoll zu Art. 5, 7 und 13 DBA-Luxemburg).

Praxishinweise: Abkommensrechtlich werden Gewinnanteile aus stillen Beteiligungen als Zinsen angesehen, für die dem Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht zusteht. Eine Ausnahme besteht...