Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 04.06.2008 I R 30/07, StuB 18/2008 S. 730

Voraussetzungen für das Vorliegen einer Betriebsstätte

(1) Eine Betriebsstätte i. S. von § 12 Satz 1 AO erfordert, dass der Unternehmer eine nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht über die von ihm genutzte Geschäftseinrichtung oder Anlage hat (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung). (2) Das bloße Tätigwerden in den Räumlichkeiten des Vertragspartners genügt für sich genommen selbst dann nicht zur Begründung der erforderlichen Verfügungsmacht, wenn die Tätigkeit über mehrere Jahre hinweg erbracht wird. Neben der zeitlichen Komponente müssen zusätzliche Umstände auf eine auch örtliche Verfestigung der Tätigkeit schließen lassen (Abgrenzung zum Senatsurteil vom – I R 106/03, BFH/NV 2005 S. 154; Bezug: § 12 Satz 1 AO; § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG).

Praxishinweise: Eine inländische Betriebsstätte, die Voraussetzung für die beschränkte Steuerpflicht nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG ist, liegt nach § 12 Satz 1 AO vor, ...