Berücksichtigung von Verlusten aus einem ausländischen Investmentfonds nach Bestandskraft der Einkommensteuerbescheide - Mustereinspruch
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Stellt die vorgelegte Ausschüttungsmitteilung nach § 18 Ausl InvG dem Grunde nach ein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO dar? - Ist die Regelung des Art. 97 § 9 Abs. 3 EGAO, nach der § 175 Abs. 2 Satz 2 AO i.d.F. des EURLUmsG bereits vor Verkündung des Gesetzes anzuwenden ist, als verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung anzusehen?
Liegt grobes Verschulden i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO vor, weil der Stpfl. die Verluste, auch wenn sie mangels Bescheinigung der Höhe nach noch nicht bekannt waren, nicht zumindest schon dem Grunde nach in seinen Steuererklärungen angegeben hat?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
LAAAC-90941