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Vorsteueraufteilung bei Gebäuden – Berechnungsprogramm
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Stand 2024 - Version 2024.0
Vorsteueraufteilung bei Gebäuden
Verwendet ein Unternehmer die für sein Unternehmen gelieferten oder eingeführten Gegenstände und die in Anspruch genommenen sonstigen Leistungen sowohl für Umsätze, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, als auch für Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen, sind die angefallenen Vorsteuerbeträge in einen abziehbaren und einen nicht abziehbaren Teil aufzuteilen. Die Aufteilung der Vorsteuern hat nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Zuordnung zu erfolgen.
Vorsteuerabzug, -aufteilung und -berichtigung bei Gebäuden gehören zu den Kriterien, die die Finanzämter zur Durchführung von Umsatzsteuer-Sonderprüfungen veranlassen.
Mit diesem Excel-Tool lässt sich unter Berücksichtigung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellkosten die Vorsteueraufteilung bei Gebäuden durchführen.