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BFH 30.06.2008 II B 61/07, NWB direkt 39/2008 S. 11

Rückgängigmachung eines Grunderwerbsvorgangs im Wege einer Aufrechnung mit einer Gegenforderung

Geleistete (Teil-)Zahlungen auf den Grundstückskaufpreis können im Wege einer Aufrechnung mit Gegenforderungen des Grundstücksverkäufers zurückgewährt werden, sofern die Gegenforderungen tatsächlich bestehen und eine Aufrechnungslage gegeben ist. Von den Vereinbarungen i. S. des § 16 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 1 GrEStG sowie dem Rückerwerb nach Maßgabe des Abs. 2 Nr. 1 der Vorschrift abgesehen, sind die Voraussetzungen der Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs einer vergleichsweisen Regelung zwischen den Parteien des Grundstücksgeschäfts nicht zugänglich. Das gilt insbesondere für das Bestehen eines Rücktrittsrechts, das Vorliegen der Nichtigkeit des Erwerbsvorgangs oder auch das Bestehen aufrechenbarer Gegenforderungen des Grundstücksverkäufers, soweit es im Einzelfall für die Rückgängigmachung...