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FG Sachsen 04.04.2008 2 K 2298/07, NWB direkt 39/2008 S. -1

Einkünfteerzielungsabsicht bei einer ausschließlich fremd vermieteten Ferienwohnung

Die Einkünfteerzielungsabsicht ist auch bei einer ausschließlich zur Fremdvermietung genutzten Ferienwohnung zu prüfen, wenn die jährliche Vermietungsdauer weniger als 75 % der ortsüblichen Auslastung beträgt. Beruhen die geltend gemachten Werbungskostenüberschüsse überwiegend auf Schuldzinsen, Sonderabschreibungen und AfA, und ist abzusehen, dass diese Positionen bereits nach wenigen Jahren vollständig entfallen oder sich doch zumindest wesentlich verringern werden, kann auf einen Zeitraum von 30 Jahren von einer positiven Überschussprognose und dem Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht ausgegangen werden.