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FG Sachsen 19.03.2008 4 K 2152/04, NWB direkt 39/2008 S. 6

Sachsen: Vorruhestandsbeihilfe Teil des Veräußerungsgewinns des Gesellschafters einer landwirtschaftlichen GbR

Eine Vorruhestandsbeihilfe, die der Gesellschafter einer landwirtschaftlich tätigen GbR anlässlich seines Ausscheidens aus der GbR im Jahr 2001 nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt- und Landwirtschaft zur Förderung des Vorruhestands in der Landwirtschaft im Freistaat Sachsen vom (Richtlinie Nr. 79/01) ab dem für einen Zeitraum von vier Jahren und drei Monaten erhält, ist nicht in entsprechender Anwendung von § 3 Nr. 27 EStG steuerfrei und gehört zu dem wegen des Ausscheidens aus der GbR anfallenden Veräußerungsgewinn i. S. von § 16 Abs. 1 EStG. Das gilt unabhängig davon, dass die Auszahlung der Beihilfe in Raten vorgesehen ist und ob die Vertragsparteien bei der Veräußerung der GbR-Beteiligung den Erhalt der Beihilfe bei der Kaufpreisfindung berücksichtigt haben. Der ausscheidende Gesellsc...