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Leasingsonderzahlung für einen Pkw als Werbungskosten
Bei Leasingsonderzahlungen für einen Pkw, der für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie Dienstreisen genutzt wird, ist der Werbungskostenabzug auf die Entfernungspauschale bzw. die Kilometerpauschale begrenzt. Das gilt auch, wenn die Sonderzahlung im Veranlagungszeitraum vor der erstmaligen Nutzung des Fahrzeugs gezahlt wird. Vorweggenommene Werbungskosten unterliegen denselben Abzugsbeschränkungen wie „laufende” Werbungskosten.