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ArbG Mainz 02.09.2008 3 Ca 1133/008, NWB 39/2008 S. 315

Arbeitsrecht | Nichtverlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags wegen Schwangerschaft verstößt gegen das AGG

Es verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), wenn ein Arbeitgeber ein befristetes Arbeitsverhältnis wegen der Schwangerschaft der Arbeitnehmerin nicht verlängert; in diesen Fällen liegt ein Verstoß gegen die Benachteiligung aufgrund des Geschlechts vor (§§ 1, 2 AGG). Zwar muss grundsätzlich die Arbeitnehmerin die Diskriminierung beweisen; die Darlegung einer sog. Indiztatsache seitens der Arbeitnehmerin führt allerdings zur Umkehr der Beweislast. Da der beklagte Arbeitgeber die indizierte Benachteiligung nicht entkräften konnte, sprachen die Richter der Klägerin einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe des entgangenen Arbeitseinkommens sowie eine angemessene Entschädigung zu (ArbG Mainz, Urteil v. - 3 Ca 1133/08).