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BFH 04.06.2008 I R 84/07, NWB 39/2008 S. 314

Bilanzierung | Kein nachträglicher Verzicht auf eine vorgenommene Sonderabschreibung

Hat der Steuerpflichtige ein bestehendes Wahlrecht zur Vornahme einer Sonderabschreibung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 i. V. mit § 4 FördG ausgeübt, kann er in den Folgejahren steuerbilanzrechtlich unbeschadet einer handelsrechtlichen Zuschreibung nicht auf die einmal in Anspruch genommene Sonderabschreibung verzichten, sondern hat den verminderten Wertansatz fortzuführen ( NWB VAAAC-90728). – Anmerkung: Für die Praxis hat die Entscheidung unter zwei Aspekten weittragende Bedeutung. Entgegen der Intention des Gesetzgebers (der einmal mehr von einer klarstellenden Regelung ausging) sieht der BFH in der Änderung des § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 EStG durch das StEntlG 1999/2000/2002 eine Rechtsänderung. Diese besteht darin, dass ein striktes Beibehaltungsgebot bzw. Zuschreibungsverbot besteht, wenn für abnutzbares Anla...