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EuGH  - C-233/08 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EWGRL 308/76 Art 12 Abs 3, RL 76/308/EWG Art 12 Abs 3

Rechtsfrage

Auslegung des Art. 12 Abs. 3 der Richtlinie 76/308/EWG des Rates vom über die gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Abgaben, Zölle, Steuern und sonstige Maßnahmen: Ist, wenn Maßnahmen zur Beitreibung von Forderungen vor dem Gericht des Mitgliedstaats angefochten werden, in dem die ersuchte Behörde ihren Sitz hat, dieses Gericht befugt, nach den Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats zu prüfen, ob das Dokument, das die Beitreibung ermöglicht (Vollstreckungstitel), vollstreckbar ist und ob es dem Schuldner ordnungsgemäß zugestellt worden ist? - Ergibt sich aus dem Gemeinschaftsrecht, dass die Zustellung eines Dokuments in fremder Sprache, das die Beitreibung ermöglicht (Vollstreckungstitel), verweigert werden kann?

Beitreibung; Sprache; Titel; Verweigerung; Vollstreckung; Zustellung

Fundstelle(n):
WAAAC-90677

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