Ist eine Zahlung aufgrund einer Vereinbarung gemäß § 1587o BGB im Rahmen des Versorgungsausgleichs steuerlich zu berücksichtigen?
Leitsatz
Vermeidet eine Zahlung aufgrund einer Vereinbarung gemäß § 1587o BGB eine Kürzung von Einnahmen i. S. § 19 EStG, können Werbungskosten
vorliegen. Dies ist vom Einzelfall abhängig. Ein Werbungskostenabzug dann scheidet aus, wenn (zukünftige) Einnahmen von der
Regelung des Versorgungsausgleichs unberührt bleiben.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2009 S. 532 Nr. 9 EFG 2008 S. 1785 Nr. 22 PAAAC-90503
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