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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 7 K 235/07 EFG 2008 S. 1785 Nr. 22

Gesetze: EStG 2003 § 9 Abs. 1 Satz 1EStG 2003 § 10 Abs. 1 Nr. 1aEStG 2003 § 33 Abs. 1BGB § 1587b Abs. 2 VAHRG § 1 Abs. 2 VAHRG § 1 Abs. 3 VAHRG § 3b

Ist eine Zahlung aufgrund einer Vereinbarung gemäß § 1587o BGB im Rahmen des Versorgungsausgleichs steuerlich zu berücksichtigen?

Leitsatz

Vermeidet eine Zahlung aufgrund einer Vereinbarung gemäß § 1587o BGB eine Kürzung von Einnahmen i. S. § 19 EStG, können Werbungskosten vorliegen. Dies ist vom Einzelfall abhängig. Ein Werbungskostenabzug dann scheidet aus, wenn (zukünftige) Einnahmen von der Regelung des Versorgungsausgleichs unberührt bleiben.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 532 Nr. 9
EFG 2008 S. 1785 Nr. 22
PAAAC-90503

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