Aufwendungen des Erben für die Erstellung der Erbschaftsteuererklärung nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG a.F. als Steuerberatungskosten
abziehbar
Leitsatz
Soweit der Erbe in der Lage ist, die Kosten für die Erstellung der Erbschaftsteuererklärung aus dem Nachlass zu bestreiten,
ist er durch die betreffenden Aufwendungen wirtschaftlich nicht belastet und darf er folglich die Aufwendungen für die Erstellung
der Erbschaftsteuererklärung nicht als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG (in der bis zum Veranlagungszeitraum 2005
gültigen Fassung) abziehen.
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 40/2008 S. 3735 StBW 2008 S. 1 Nr. 19 CAAAC-90474
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.