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BFH 23.04.2008 X R 32/06, BBK 18/2008 S. 4809

Verfall des Anrechnungsüberhangs nach § 35 EStG ist verfassungsgemäß

Der Verfall eines Anrechnungsüberhangs von Gewerbesteuer im Rahmen des § 35 EStG ist verfassungsgemäß. Zu einem Verfall kommt es, wenn der Gewerbetreibende zwar Gewerbesteuer zahlt, die Einkommensteuer aber wegen eines Verlustvortrags oder aus sonstigen Gründen auf Null festgesetzt wird. Die Anrechnung der Gewerbesteuer mit dem 3,8-fachen des Gewerbesteuermessbetrags ist dann nicht möglich, so dass ein steuerlich nicht nutzbarer Anrechnungsüberhang entsteht.

Nach dem ist eine Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG vorgesehen, um die Doppelbelastung von Gewerbetreibenden mit Einkommen- und Gewerbesteuer zu mildern. Muss der Gewerbetreibende aber keine Einkommensteuer zahlen, ist auch keine Milderung der Doppelbelastung erforderlich...