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Sächsisches FG Urteil v. - 2 K 2298/07 EFG 2009 S. 107 Nr. 2

Gesetze: EStG 1990 § 2 Abs. 1 Nr. 6, EStG 1990 § 21 Abs. 1 Nr. 1, EStG 1997 § 2 Abs. 1 Nr. 6, EStG 1997 § 21 Abs. 1 Nr. 1

Einkünfteerzielungsabsicht bei einer ausschließlich fremd vermieteten Ferienwohnung

Überschussprognose bei absehbarer Verringerung der Werbungskosten

Leitsatz

1. Die Einkünfteerzielungsabsicht ist auch bei einer ausschließlich zur Fremdvermietung genutzten Ferienwohnung zu prüfen, wenn die jährliche Vermietungsdauer weniger als 75 % der ortsüblichen Auslastung beträgt.

2. Beruhen die geltend gemachten Werbungskostenüberschüsse überwiegend auf Schuldzinsen, Sonderabschreibungen und Absetzungen für Abnutzung, und ist abzusehen, dass diese Positionen bereits nach wenigen Jahren vollständig entfallen oder sich doch zumindest wesentlich verringern werden, so kann auf einen Zeitraum von 30 Jahren von einer positiven Überschusspronose und dem Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht ausgegangen werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 543 Nr. 9
EFG 2009 S. 107 Nr. 2
EStB 2009 S. 142 Nr. 4
OAAAC-89865

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