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IWB Nr. 17 vom Seite 837

Deutsch-australisches Ergänzungsabkommen ab 1.10.2008 in Kraft

Am wurden in Canberra die Ratifikationsurkunden zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Australien über Soziale Sicherheit v. ausgetauscht. Das Abkommen tritt damit am in Kraft.

Das Ergänzungsabkommen bestimmt, dass für Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber grundsätzlich die Rechtsvorschriften desjenigen Staates gelten, in dem die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird. Um zu vermeiden, dass lediglich vorübergehend im anderen Staat eingesetzte Arbeitnehmer in das Rentensystem des anderen Staates wechseln müssen, enthält das Ergänzungsabkommen auf diesen Personenkreis zugeschnittene Lösungen. Diese Personen werden grundsätzlich in dem ihnen vertrauten Rentensystem bleiben können. Dies liegt vor dem Hintergrund der umfangreichen und intensiven außenwirtschaftlichen Beziehungen Deutschlands zu Australien im Interesse hiesiger Unternehmen und ihrer in Australien eingesetzten Arbeitnehmer. S. 838

Das nun ergänzte deutsch-australische Sozialversicherungsabkommen trat am in Kraft. Es ermöglicht seitdem insbesondere die Zusammenrechnung von deutschen und australischen Versicherungszeiten für Leistungsansprüche i...