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Reform des GmbH-Rechts: Neuerungen des MoMiG und seine Auswirkungen auf die Beratungspraxis
Der Bundestag hat am das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) in der vom Rechtsausschuss empfohlenen Fassung beschlossen . Diese umfassendste Reform seit Bestehen des GmbH-Gesetzes (GmbHG) von 1892 ist geprägt von dem Bedürfnis nach Deregulierung und Flexibilisierung einerseits und der vorbeugenden Bekämpfung der Missbrauchsgefahr andererseits. Zuvorderst soll die Gründung von GmbHs erleichtert und beschleunigt werden. Wesentliches weiteres Ziel ist die Beseitigung der Wettbewerbsnachteile der GmbH gegenüber in Deutschland tätigen ausländischen Rechtsformen, insbesondere gegenüber der englischen „Limited”, die inzwischen von rd. 40.000 Gründern jährlich gewählt wird . Vor dem Hintergrund des zunehmenden Unwesens sog. „Firmenbestatter” erfolgt eine Verbesserung des Gläubigerschutzes in Fällen der Krise und der Insolvenz. Die Neuregelungen sollen im November 2008 in Kraft treten und – sofern nicht das Gründungsverfahren im Speziellen betroffen ist – auch Anwendung auf bereits bestehende GmbHs finden.
Was sind die Kernpunkte des Reformgesetzes?
Welche wesentlichen Änderu...