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FG Düsseldorf 05.02.2008 11 V 4224/07 A (BG) , NWB direkt 37/2008 S. 10

Einheitswertbescheid aufgrund einer Jahresrohmiete

Die fehlerberichtigende Wertfortschreibung des Einheitswerts wegen der Aberkennung der Gemeinnützigkeit des das Grundstück teilweise für Vereinszwecke nutzenden Eigentümers ist mangels Überschreitung der Wertgrenzen des § 22 Abs. 1 BewG nicht zulässig, wenn in dem letzten Einheitswertbescheid auf den vorangegangenen Feststellungszeitpunkt diese Teilfläche unbemerkt ohne Beachtung der seinerzeit noch bestehenden Gemeinnützigkeit in die Berechnung des Einheitswerts einbezogen worden ist.