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Durch Private Equity Fonds gewährter Carried Interest
Der von einer Wagniskapitalgesellschaft in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft gezahlte Carried Interest beim Empfänger stellt keine dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Einkünfte aus Kapitalvermögen dar, sondern eine voll steuerpflichtige Tätigkeitsvergütung. In dem zu entscheidenden Einzelfall handelte es sich um Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Zahlungen der Fondsgesellschaften stellen keine steuerlich anzuerkennenden inkongruenten Gewinnausschüttungen i. S. des (BStBl 2001 I S. 47) dar. Nach dem Gesellschaftsvertrag sowie den Konsortialvereinbarungen der Gesellschafter untereinander sollte der Initiator die Vergütung für die Einbringung seines besonderen Know-hows und die Nutzbarmachung seines Kontaktnetzwerkes sowie für seine Tätigkeit im Rahmen des sog. In...