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Thesaurierte Gewinne ab 2008
Anwendungsschreiben zur Begünstigung gem. § 34a EStG
Zur Stärkung der Eigenkapitalbasis der chronisch unterkapitalisierten deutschen Personengesellschaften hat der Gesetzgeber mit dem UntStRefG 2008 eine steuertarifliche Begünstigung eingeführt. In einem ersten Schreiben v. hat das BMF nun die Anwendung der Vorschrift dargelegt.
Begünstigte Einkünfte
Sowohl beschränkt als auch unbeschränkt Steuerpflichtige können im Rahmen der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit für den nicht entnommenen Teil des Gewinns die Tarifbegünstigung in Anspruch nehmen. Das gilt sowohl für Einzelunternehmer als auch für Mitunternehmer einer Personengesellschaft. Für beschränkt Steuerpflichtige erstreckt sich die Anwendung auf die Gewinneinkünfte i. S. des § 49 EStG.
Für Einkünfte, für die bereits eine andere Tarifermäßigung greift (z. B. Veräußerungsgewinne), kann die Begünstigung des § 34a EStG nicht zusätzlich beansprucht werden. Hier hat der Steuerpflichtige ein Wahlrecht, welche der Begünstigungen er in Anspruch nehmen will.
Antragstellung und Änderung
Die Tarifbegünstigung wird auf Antrag für jeden Betrieb oder Mitunternehmeranteil gesondert gewährt. Der Steuerpflichtige kann wählen, ob und in welc...