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Rückstellungen: Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.
I. Definition und Ansatz
1. Rechtslage vom bis (ElektroG 2005)
Am ist das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG 2005) bundesweit in Kraft getreten. Für die Hersteller, Importeure und bestimmte Weiterverkäufer von Elektro- und Elektronikgeräten galten von nun an bestimmte Rücknahme- und Entsorgungspflichten von Elektro- und Elektronikgeräten, deren Nichteinhaltung zum Verbot des Inverkehrbringens dieser Produkte führen kann und eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 € geahndet werden kann (§ 23 ElektroG 2005).
Die Produkte, für die das ElektroG 2005 gilt, sind in folgende zehn Kategorien eingeteilt, die in Anhang I zum ElektroG 2005 „Liste der Kategorien und Geräte” weiter unterteilt sind (§ 2 ElektroG 2005):
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Kategorien lt. § 2 ElektroG 2005 | |
1. Haushaltsgroßgeräte | 6. Elektrische und elektronische Werkzeuge (ohne
ortsfeste industrielle Großwerkzeuge) |
2. Haushaltskleingeräte | 7. Spielzeug, Sport- und
Freizeitgeräte |
3. IT- und Kommunikationsgeräte | 8. Medizinprodukte (ohne implantierte und
infektiöser Produkte) |
4. Geräte der Unterhaltungselektronik | 9. Überwachungs- und
Kontrollinstrumente |
5. Beleuchtungskörper | 10. Automatische Ausgabegeräte |
Grundsätzlich richten öffentlich...