Berufsbild des Webdesigners freiberuflich - Unschädlichkeitsgrenze bei der Abfärberegelung
Leitsatz
1) Sowohl die Gewerbesteuer als auch die Abfärberegelung i.S. des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG sind verfassungsgemäß.
2) Ein Selbständiger, dessen Tätigkeit dem Berufsbild eines Webdesigners entspricht, erzielt Einkünfte auf freiberuflicher
Tätigkeit.
3) Die Abfärbewirkung gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG entfaltet auch dann Geltung, wenn die originär-gewerblichen Einkünfte unter
dem gewerbesteuerlichen Freibetrag des § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG in Höhe von 24.500 € liegen.
4) Unschädlich ist maximal ein Anteil originär-gewerblicher Umsätze von 5% am Gesamtumsatz einer Personengesellschaft.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2008 S. 1975 Nr. 24 XAAAC-89298
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