Geldwerte Sachleistungen als den Ansatz eines Rechnungsabgrenzungspostens rechtfertigende Ausgaben
Leitsatz
Als den Ansatz eines Rechnungsabgrenzungspostens rechtfertigende Ausgabe sind auch alle geldwerten Sachleistungen anzusehen,
die zu einer Minderung des Vermögens führen.
Werden subventionierte Mobilfunktelefone von einem Netzbetreiber nur beim Abschluss eines Mobilfunkdienstleistungsvertrages
mit einer Mindestvertragsdauer von 2 Jahren angeboten, steht dem mit der verbilligten Abgabe verbundenen Aufwand eine noch
nicht erbrachte zeitraumbezogene Gegenleistung gegenüber, die die aktive Rechnungsabgrenzung der Ergebnisminderung auf die
Mindestvertragsdauer erfordert.
Für die Beurteilung des Tatbestandsmerkmals des Aufwands für eine „bestimmte Zeit” ist auf die – absehbar – vertragsgemäße
Durchführung des Vertragsverhältnisses abzustellen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2008 S. 2800 Nr. 51 EStB 2009 S. 24 Nr. 1 OAAAC-89288
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