Ausschluss der Aussetzung der Vollziehung hinsichtlich der Rückforderung vergüteter Mineralölsteuer
Leitsatz
Bei der Rückforderung einer gemeinschaftsrechtwidrigen Beihilfe ist die Aussetzung der Vollziehung durch die nationalen Gerichte
nicht ausgeschlossen.
Entscheidungsmaßstab ist dabei § 69 Abs. 3 S.1 i. V. m. § 69 Abs. 2 FGO. Die bloße Berechnung der Beihilfe stellt kein Verwaltungshandeln
dar, für das die Anwendung der engeren Voraussetzungen vorläufigen Rechtsschutzes nach Gemeinschaftsrecht in Betracht kommen
könnte.
Es erscheint ernstlich zweifelhaft, ob bei der Rückforderung einer in den Jahren 2001 bis 2003 gewährten Mineralölsteuervergütung
die sog. De-minimis-Beihilfe nach der zum in Kraft getretenen VO 1860/2004/EG zum Nachteil des Stpfl. unberücksichtigt
bleiben darf.
Fundstelle(n): GAAAC-89282
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