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FG München Urteil v. - 7 K 3056/06

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 S. 2EStG § 8 Abs. 2 S. 2EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 AO § 173 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

verdeckte Gewinnausschüttung

private Nutzung des betrieblichen Kfz durch GmbH-Gesellschaftergeschäftsführer

Leitsatz

Der Erfahrungssatz, dass ein betrieblicher Pkw für private Zwecke des GmbH Gesellschaftergeschäftsführers, dem das Fahrzeug zur Verfügung stand, genutzt wird, falls kein Fahrtenbuch geführt wird, gilt auch für ein sog. Pick-Up-Fahrzeug. Ist die private Kfz-Nutzung im Geschäftsführeranstellungsvertrag nicht geregelt, liegen verdeckte Gewinnausschüttungen in Höhe des gemeinen Werts der Nutzung vor.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DB 2009 S. 1491 Nr. 28
LAAAC-89276

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