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Sächsisches FG Urteil v. - 6 K 1315/97

Gesetze: StBerG § 36 Abs. 1 Nr. 1

Studium des Elektroingenieurwesens in der Fachrichtung Informationstechnik genügt nicht den Vorbildungsvoraussetzungen für eine Zulassung zur Steuerberaterprüfung

Leitsatz

Das Studium des Elektroingenieurwesens in der Fachrichtung Informationstechnik ist kein solches mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung i.S.d. § 36 Abs. 1 Nr. 1 StBerG. Es ist nicht auf die Vermittlung wirtschaftswissenschaftlicher, sondern vorrangig technikbezogener Lehrinhalte ausgerichtet, und genügt daher nicht den Vorbildungsvoraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung.

Fundstelle(n):
CAAAC-89266

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