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Indiz gegen die Einkünfteerzielungsabsicht
Ablehnung einer planungsrechtlichen Änderung
Beabsichtigt der Steuerpflichtige eine bestimmte Bebauung auf einem Grundstück vorzunehmen, um aus der Vermietung dieses Objekts Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, kommt der Ablehnung der beantragten planungsrechtlichen Änderung eine Indizwirkung zu, die gegen das Vorhandensein einer Einkünfteerzielungsabsicht spricht. Dies hat nun der BFH in einem neuen Urteil entschieden. Es handelt sich dabei um ein Indiz, dass im Rahmen einer Gesamtwürdigung zu berücksichtigen ist.
Planungsrechtliche Änderung wurde abgelehnt
Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zu Grunde. Der Kläger erwarb im Jahr 1992 ein unbebautes Areal in einem Gewerbegebiet, das er mit einem Baustoffmarkt und einem Hotel bebauen wollte. Die erforderliche Umwidmung des Gebiets lehnte die zuständige Baubehörde im Jahr 1994 endgültig ab. Daraufhin wollte der Kläger das Gelände mit Wohnungen bebauen. Auch die hierfür erforderliche Änderung des Bebauungsplans wurde 1995 ebenfalls abgelehnt. Im Jahr 2000 veräußerte der Kläger das Grundstück. In den Jahren 1992 bis zum Jahr 1998 erklärte der Steuerpflichtige negative Einkünfte in Höhe von insgesamt 613 999 DM. Für das Streitjahr 1998 erklärte er negative Ei...