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FG Hessen 29.11.2007 4 K 3765/04, NWB direkt 36/2008 S. 7

Teilwertvermutung bei zeitnahem Anteilserwerb

Durch den Umgehungstatbestand des § 8b Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 KStG soll die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen für natürliche Personen nach dem Halbeinkünfteverfahren sichergestellt werden. Die Teilwertvermutung, nach der der Teilwert von Gesellschaftsanteilen deren Anschaffungskosten entspricht, bezieht sich nur auf den zeitnahen Erwerb der originären Anteile.