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Zuordnung eines geleasten Pkw zum gewillkürten Betriebsvermögen
Bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist die 1%-Regelung gem. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG nicht anwendbar auf einen geleasten, zu 20 % betrieblich genutzten Pkw, wenn es an der erforderlichen Zuordnung des Fahrzeugs zum gewillkürten Betriebsvermögen in unmissverständlicher Weise durch entsprechende, zeitnah erstellte Aufzeichnungen fehlt. Für die Zuordnung genügt nicht schon die Erfassung der Leasingraten sowie der weiteren Betriebskosten des Pkw in der Gewinnermittlung als Betriebsausgaben.