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BGH 30.04.2008 IV ZR 53/05, NWB 36/2008 S. 289

Versicherungsvertragsrecht | Hausratversicherung für nicht als Wohnung nutzbares Einfamilienhaus

Der Versicherer einer Hausratversicherung wird wegen unzutreffender Bezeichnung eines Gebäudes als Einfamilienhaus, obgleich es für Wohnzwecke nicht benutzt werden durfte, nicht unter dem Gesichtspunkt leistungsfrei, dass der Versicherungsnehmer behördliche Sicherheitsvorschriften nicht beachtet hat. Ist das Fehlen der Genehmigung für die Versicherung ein gefahrerheblicher Umstand, dann ist sie durch die vorvertragliche Anzeigeobliegenheit geschützt, die voraussetzt, dass nach der genehmigten Nutzung gefragt wird ( NWB XAAAC-81356).