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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 50018/05 EFG 2008 S. 1868 Nr. 23

Gesetze: EStG § 5a Abs. 4, EStG § 5a Abs. 5, EStG § 16, EStG § 34

Unterschiedsbetrag gem. § 5a Abs. 4 EStG gehört bei seiner Auflösung im Zuge der Betriebsaufgabe zum laufenden gewerblichen Gewinn

Leitsatz

Ein aus der Veräußerung eines Seeschiffes nach § 5a Abs. 4 EStG nach dem Unterschiedsbetrag von Buch- und Teilwert errechneter Gewinn ist nicht nach den §§ 16, 34 EStG steuerbegünstigt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 1868 Nr. 23
CAAAC-88712

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