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Verzugszinsen: Dt. Bundesbank hat den Basiszinssatz gesenkt
Die Deutsche Bundesbank hat zum 1. 7. 2008 den Basiszinssatz von 3,32 % auf 3,19 % herabgesetzt. Damit sinken auch die Verzugszinsen, die Unternehmer von ihren Schuldnern berechnen können. Denn zwischen Geschäftspartnern darf der Zinssatz für Verzugszinsen max. 8 % über dem Basiszinssatz liegen.
Ihre Mandanten können daher ab sofort nur noch max. 11,19 % Verzugszinsen gegenüber gewerblichen Kunden berechnen. Bei Geschäften, an denen private Kunden beteiligt sind, darf der Verzugszins höchstens 5 % über dem Basiszinssatz liegen; max. dürfen aktuell 8,19 % Verzugszinsen in Rechnung gestellt werden.
Gem. § 247 BGB aktualisiert die Bundesbank den Basiszinssatz zum 1. 1. und 1. 7. eines Jahres.