Arbeitshilfe - Stand: 01.01.2009

Betreuungsleistungen eines Vereinsbetreuers gegenüber mittellosen Betreuten - Mustereinspruch

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Sind Betreuungsleistungen eines gemeinnützigen Vereins, die durch sogenannte Vereinsbetreuer geleistet wurden, umsatzsteuerbefreit, unabhängig davon, ob die Betreuungsleistungen gegenüber mittellosen oder vermögenden Personen erbracht wurden?

Für die Frage, ob Berufsbetreuer als Einrichtung mit sozialem Charakter zu qualifizieren sind, gibt die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 18 UStG nichts her, denn es fehlt insoweit an der Vergleichbarkeit von Betreuungsvereinen und Berufsbetreuern. Auch aus den Vergütungsregelungen lässt sich nicht der Schluss ziehen, Berufsbetreuer seien in Deutschland als Einrichtungen mit sozialem Charakter anerkannt. So werden die Kosten, die infolge der Betreuung durch einen Berufsbetreuer entstehen, nicht von Krankenkassen oder Einrichtungen der sozialen Sicherheit übernommen. Nur bei mittellos Betreuten wird die Vergütung des Berufsbetreuers durch die Staatskasse gezahlt

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
LAAAC-88586