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Fehlender Wohnsitz des Steuerpflichtigen im Inland
Stellt die Finanzbehörde aufgrund eines Versehens eine von Anfang an unrichtige Lohnsteuerbescheinigung nach § 39c Abs. 4 EStG betreffend die Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer aus, ohne dass dies auf fehlerhaften Angaben des Steuerpflichtigen beruht, fehlt es an den Voraussetzungen für eine Lohnsteuernachforderung nach § 39 Abs. 5 a Satz 4 EStG. Bei der in § 50 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 EStG enthaltenen Anordnung, bei nachträglicher Feststellung des Nichtvorliegens der Voraussetzungen der unbeschränkten Steuerpflicht § 39 Abs. 5 a EStG sinngemäß anzuwenden, handelt es sich um eine Rechtsgrundverweisung und nicht um eine Rechtsfolgenverweisung.